Umverteilung jugendlicher Flüchtlinge – keine Rücksicht auf das Kindeswohl

Seit Wochen finden bereits Beratungen und Anhörungen in den politischen Gremien statt: Flüchtlingskinder sollen genauso wie Erwachsene nach Quoten auf die Bundesländer verteilt werden.
Bayern hat die Gesetzesinitiative hierfür in den Bundesrat eingebracht, aber auch Hamburg gehört zu Betreibern des Vorhabens, wie dieser Schriftlichen Kleinen Anfrage (Seite 2) zu entnehmen ist. Seit Ende November äußert man sich denn auch von offizieller Seite dazu: Während es Anfang November noch hieß, der KJND in Hamburg sei „nicht überfordert“, argumentiert derselbe Sprecher der Sozialbehörde nur rund zwei Wochen später im „Hamburg Journal“ in die Richtung eines fairen „Lastenausgleichs“ (Sendung vom 20.11.2014). Ist es Zufall, dass dies zum ersten Mal so in die Öffentlichkeit gebracht wird, wenn es um die Problematisierung jugendlicher Flüchtlinge im Zusammenhang mit Kriminalität geschieht?
Die Argumentation, man könne so die jugendlichen Flüchtlinge besser betreuen und ihnen eher gerecht werden, ist in jedem Fall scheinheilig. Denn die Probleme, die sich aus einer Umverteilung ergeben, sind gravierend und haben absolut gar nichts mit dem Streben nach Kindeswohl gemein:
• Eine Verteilung direkt nach der Ankunft kann wichtige entscheidende Aspekte, z.B. Verwandte vor Ort oder einen Therapiebedarf der meist traumatisierten Jugendlichen, nicht berücksichtigen und führt ggf. später zu erneuter Verteilung. Oder dazu, dass die Jugendlichen untertauchen, da sie aus bestimmten Gründen, z. B. vorhandene Community, gezielt an einen Ort kommen.
• Bei einer späteren Verteilung, z. B. nach einem vorgeschriebenen Clearing-Verfahren, sind Jugendliche vielfach schon eingelebt und würden die Verteilung schwer akzeptieren und wohl auch eher untertauchen.
• Völlig offen ist auch, wie ein Verteilungsverfahren gestaltet werden könnte: Bekommen die Jugendlichen dann eine Bahnfahrkarte und die Adresse in die Hand gedrückt? Zu welchem Zeitpunkt werden die Bedarfe der Jugendliche ermittelt? Weiteres zu den Problemen und Stellungsnahmen der einschlägigen Sachverständigen finden sich hier.
Wie man vor diesem Hintergrund den 25. Jahrestag der UN-Kinderrechtskonvention feiern kann, ohne rot zu werden, muss wohl nicht begreifbar sein. Stellt sich die Frage, was bei dem Happening in Schloss Bellevue in der Arbeitsgruppe zu UN-Kinderrechtskonvention für Flüchtlingskinder herausgekommen ist …

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